Der „klassische“ Autoführerschein. Er ermöglicht Dir das Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - auch mit kleineren Anhängern. Die Klasse AM (Roller-Führerschein) ist laut Gesetzgeber immer Bestandteil der Klasse B. Auf Wunsch bekommst Du eine Einweisung auf einem Roller der Klasse AM, um einen ersten Eindruck zu bekommen. Es kann bereits bis zu 6 Monate vorher mit der Ausbildung begonnen werden, um bei Erreichen des Mindestalters sofort mobil sein zu können.
Der „Anhänger-Führerschein“. In Ergänzung zur Klasse B dürfen hier größere Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse geführt werden.
Diese Zusatzqualifikation ermöglicht es Dir, Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg zu führen.
Der „große“ Motorradführerschein ohne Leistungsbeschränkung. Mit diesem Führerschein stehen Dir alle Möglichkeiten offen.
Die Basis für junge Leute, die später in die Motorradwelt „ohne Grenzen“ umsteigen möchten. Mit diesem Führerschein kannst Du Zweiräder mit bis zu 48 PS fahren. Ein Aufstieg in die Klasse A ist von hier komfortabel möglich.
Der Einstieg in die Motorradwelt mit 125 ccm. Die Klasse A1 ist auch eine gute Vorbereitung für weitere Führerscheine. Es kann bereits bis zu 6 Monate vorher mit der Ausbildung begonnen werden, um bei Erreichen des Mindestalters sofort mobil sein zu können.
Der Autoführerschein ist bereits vorhanden und es kribbelt in den Fingern in Richtung Zweirad? Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisklasse B (Autoführerschein) um die Schlüsselzahl 196 zu erweitern.
Der „Roller-Führerschein“ ermöglicht Dir Geschwindigkeiten bis 45 km/h auf zwei Rädern. Das Mindestalter ist hierbei 15 Jahre. Es kann bereits bis zu 6 Monate vorher mit der Ausbildung begonnen werden, um bei Erreichen des Mindestalters sofort mobil sein zu können.
Der Einstieg in die motorisierte Welt der Zweiräder.
Der „klassische“ Autoführerschein. Er ermöglicht Dir das Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - auch mit kleineren Anhängern. Die Klasse AM (Roller-Führerschein) ist laut Gesetzgeber immer Bestandteil der Klasse B. Auf Wunsch bekommst Du eine Einweisung auf einem Roller der Klasse AM, um einen ersten Eindruck zu bekommen. Es kann bereits bis zu 6 Monate vorher mit der Ausbildung begonnen werden, um bei Erreichen des Mindestalters sofort mobil sein zu können.
Der „Anhänger-Führerschein“. In Ergänzung zur Klasse B dürfen hier größere Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse geführt werden.
Diese Zusatzqualifikation ermöglicht es Dir, Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg zu führen.
Der „große“ Motorradführerschein ohne Leistungsbeschränkung. Mit diesem Führerschein stehen Dir alle Möglichkeiten offen.
Die Basis für junge Leute, die später in die Motorradwelt „ohne Grenzen“ umsteigen möchten. Mit diesem Führerschein kannst Du Zweiräder mit bis zu 48 PS fahren. Ein Aufstieg in die Klasse A ist von hier komfortabel möglich.
Der Einstieg in die Motorradwelt mit 125 ccm. Die Klasse A1 ist auch eine gute Vorbereitung für weitere Führerscheine. Es kann bereits bis zu 6 Monate vorher mit der Ausbildung begonnen werden, um bei Erreichen des Mindestalters sofort mobil sein zu können.
Der Autoführerschein ist bereits vorhanden und es kribbelt in den Fingern in Richtung Zweirad? Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisklasse B (Autoführerschein) um die Schlüsselzahl 196 zu erweitern.
Der „Roller-Führerschein“ ermöglicht Dir Geschwindigkeiten bis 45 km/h auf zwei Rädern. Das Mindestalter ist hierbei 15 Jahre. Es kann bereits bis zu 6 Monate vorher mit der Ausbildung begonnen werden, um bei Erreichen des Mindestalters sofort mobil sein zu können.
Der Einstieg in die motorisierte Welt der Zweiräder.